Gefahrgutaufkleber
Gefahrgutaufkleber sind auf der Spitze stehende Quadrate. Die Gefahrgutsymbole geben mittels Piktogramm und dem Aufdruck der Gefahrgutklasse Auskunft über die Art der Gefahr. Das Gefahrgutetikett gibt es in der Größe 100 × 100 mm auf Rolle, welches hauptsächlich auf Packstücken und Kleingebinden zum Einsatz kommt. Alle Gefahrgutetiketten auf Rolle bieten wir Ihnen in den Materialien Haftpapier und PE-Folie an. Selbstklebende Gefahrgutaufkleber, auch sogenannte Gefahrzettel bzw. Gefahrgutzettel, mit den Formaten 250 × 250 mm und 300 × 300 mm werden zur Beförderung gefährlicher Güter zumeist auf LKW, Tank-LKW oder Container eingesetzt. Diese selbstklebenden Gefahrzettel 250 x 250 mm und 300 x 200 mm sind als Einzelaufkleber, PVC Folie, erhältlich und mit einem seewasserbeständigem Klebstoff nach BS5609 Part 2 (Marine Performance Test) ausgestattet.
Gefahrgutklasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Die Gefahrgutetiketten Klasse 1 dienen der Kennzeichnung von explosiven Stoffen und Gegenständen und sind in 6 Unterklassen unterteilt:
- Unterklasse 1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind / eine Massenexplosion ist eine Explosion die nahezu die gesamte Ladung erfasst.
- Unterklasse 1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind.
- Unterklasse 1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen, aber nicht nicht massenexplosionsfähig sind.
- Unterklasse 1.4 Stoffe und Gegenstände mit geringer Expolisionsgefahr. Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt.
- Unterklasse 1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe. Als Minimalanforderung gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen.
- Unterklasse 1.6 Extrem unempfindliche, nicht massenexplosionsfähige Stoffe
Gefahrgutetiketten der Klasse 1 teilen sich jeweils in verschiedene Verträglichkeitsgruppen auf und sind mit Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, H, J, K, L, N und S gekennzeichnet.
Gefahrgutaufkleber Klasse 1
Gefahrgutklasse 2: Gase
Zu den Gefahrgutetiketten Klasse 2 zählen entzündbare Gase (2.1), nicht entzündbare - giftige Gase (2.2) und giftige Gase (2.3).
Gefahrgutaufkleber Klasse 2
Gefahrgutklasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
Gefahrgutetiketten Klasse 3 sind in Klassifizierungscodes unterteilt, um ihre Eigenschaften anzuzeigen. Der zusätzliche Gefährlichkeitsgrad wird über die Verpackungsgruppe wiedergegeben.
Gefahrgutaufkleber Klasse 3
Gefahrgutklasse 4: Entzündbare feste Stoffe
Gefahrgutetiketten Klasse 4 sind in 4.1 entzündbare feste Stoffe, 4.2 selbstentzündliche Stoffe und 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden, unterteilt.
- Klasse 4.1
leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können. Des weiteren selbstzersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen. Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Plastifizierungs- oder Inertisierungsmittel enthalten, daß die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, Kautschukreste, Zündhölzer, Schwefel. - Klasse 4.2
selbstentzündliche Stoffe, die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden, z.B. Weißer Phosphor, Kohle (pflanzlichen Ursprungs), Fischmehl, Firnisse. - Klasse 4.3
Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden, die bei Reaktion mit Wasser entzündbare Gase entwickeln oder mit Luft explosionsfähige Gemische bilden, wie z.B. Natrium, Zinkstaub, Carbid
Gefahrgutaufkleber Klasse 4
Gefahrgutklasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Gefahrgutetiketten Klasse 5 werden für entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe eingesetzt und unterteilen sich in die Unterklassen 5.1 für entzündend wirkende Stoffe, z.B. Sauerstoff, Wasserstoff oder Salpetersäure und 5.2 für Organische Peroxide, wie beispielsweise Methylethylketonperoxid.
Gefahrgutaufkleber Klasse 5
Gefahrgutklasse 6: Giftige Stoffe
Gefahrgutetiketten Klasse 6 werden für die Kennzeichnung giftiger Stoffe verwand. Die Klasse 6 ist in zwei Unterklassen 6.1 giftige Stoffe wie Arsen, Pestizide und Blausäure und 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe (Krankheitserreger) unterteilt.
Gefahrgutaufkleber Klasse 6
Gefahrgutklasse 7: Radioaktive Stoffe
Gefahrgutetiketten Klasse 7 betreffen radioaktive Stoffe und Gegenstände und kennzeichnen z.B. Uran, Plutonium, aber auch medizinische Instrumente und Prüfanlagen zur Produktkontrolle.
Gefahrgutaufkleber Klasse 7
Gefahrgutklasse 8: Ätzende Stoffe
Gefahrgutetiketten Klasse 8 kennzeichnen Ätzende Stoffe, wie z.B. Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden wie Schwefelsäure, Natronlauge (Dämpfe). Ebenso Stoffe, welche durch chemische Einwirkung auf der Haut oder den Schleimhäuten Verätzungen herbeiführen, aber auch Stoffe, die bei Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder Sie zerstören können.
Gefahrgutaufkleber Klasse 8
Gefahrgutklasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Gefahrgutetiketten Klasse 9 gelten für verschieden gefährliche Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und nicht unter eine der vorgennanten Klassen fallen, z.B. Airbags, Asbest. Für die Kenneichnung beim Transport von Lithiumbatterien wurde die Unterklasse 9A geschaffen.
Gefahrgutaufkleber Klasse 9
Diese international gültigen Klassifizierungen gelten für die Beförderung zu Luft, Land oder Wasser und geben einen Überblick, wie mit gefährlichen Gütern umgegangen werden muss. So gelten diese Gefahrgutklassen sowohl für LKW als auch für Schiffe, Flugzeuge und jegliche andere Transportmittel.